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5. Februar 2024

  • AktuellVorherige 09:1509:15, 5. Feb. 2024 Ulimann644 Nachrichtenseite Beiträge 836 Bytes +836 Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Alibi''' ist in der Kriminalistik der Beweis darüber, dass ein Beschuldigter oder Verdächtiger sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und somit als Täter nicht in Frage kommt. Wer zur Tatzeit einen Zeitraum nachweisen kann, während dem er sich nicht am Tatort befunden haben kann, besitzt ein Alibi. Alibi ist also die Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit. Bei einer Alibi-Behauptung macht der Beschuldigte gel…“ Markierung: Quelltext-Bearbeitung